
Projektsteuerung
Wirtschaftliche Baubetreuung
Wir waren bis
zur Beendigung der Zulassungsprüfung im Rahmen des Öffentlich geförderten Wohnungsbaus ein in Berlin zugelassenes
Baubetreuungsunternehmen und erbringen weiterhin alle damit zusammenhängenden
Leistungen wie die Auftragsvergabe und Abrechnung im Namen und auf Rechnung für
Bauherren, die Aufstellung von Wirtschaftlichkeits- und Lastenberechnungen, die
Finanzierungsberatung und die Beschaffung von Finanzierungsmitteln sowie der
Mittelverwendungsnachweise gegenüber den Finanzierungs- und Förderinstituten.
Zur Baubetreuung gehören weiterhin
sämtliche Projektsteuerungsleistungen und die kaufmännische Überwachung und
Abrechnung von Bauvorhaben für die Auftraggeber. Diese Leistungen führen wir
gleichermaßen für selbstnutzende Eigentümer und Baugemeinschaften wie auch für
Bauträgergesellschaften und institutionelle Bauherren aus.
Projektsteuerung für die Erschließung von Baugebieten
Im Auftrag von Grundstückseigentümern bringen wir Grundstücke, auch Altlastenverdachtsflächen, zur Baureife und führen Erschließungsbauvorhaben - auch zum garantierten Festpreis - durch. Dieses Aufgabenfeld umfasst die Bereiche, wie wir sie auch als Dienstleister im Rahmen der Projektsteuerung anbieten. Der entscheidende Unterschied ist jedoch, dass wir nach Abstimmung der baulichen Voraussetzungen und Klärung der Anschlussbedingungen mit den Versorgungsunternehmen alle baulichen und planerischen Leistungen dem Grundstückseigentümer zu einem Festpreis anbieten, so dass für ihn kein Kostenrisiko mehr besteht.
Projektsteuerung für Sonderbauvorhaben
Kirchliche Institutionen wie auch Bildungsträger und gemeinnützige Organisationen wollen ihre Projekte in größere bauliche Zusammenhänge einbinden und nicht nur einzelne spezielle Gebäude errichten und betreiben. Wir stellen diesen Institutionen unsere Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen von der Entwicklung der Gesamtkonzeption, der Findung und Beauftragung weiterer Partner bei der Umsetzung bis hin zur Beauftragung von Bauleistungen sowie deren Abrechnung und schließlich zur Übergabe des Objekts zur Verfügung.